Drohung beim Parken?

8 Antworten

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Dein erster Ansprechpartner ist immer der Vermieter!

Der Vermieter ist verpflichtet, dir die uneingeschränkte Nutzung der Wohnung zu gewährleisten.

Fühlst du dich durch das Handeln eines Nachbarn belästigt oder bedroht, ist der Vermieter verpflichtet, den Verursacher abzumahnen und im Wiederholungsfall, ggf. auch zu kündigen.

Das Ankündigen einer Straftat (Sachbeschädigung) ist nicht strafbar.

Du kannst dich beim Vermieter beschweren, dass du dich von diesen Menschen bedroht und belästigt fühlst.

Den Hausfrieden zu stören, ist ein triftiger Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses.


Jaegermeister05 
Fragesteller
 18.05.2024, 18:57

Aber auch nh schon harte Maßnahme 😞 und vor allem juckt den Vermieter so gar nix, letztens Wasserschaden gehabt und dem war das eher egal.

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Naja, ich würde definitiv mit dem Vermieter sprechen.
Als nächste Maßnahme könnte man das Jugendamt einschalten, wegen der Drohung die gegen dich ausgesprochen wurde.

Ein Abschleppunternehmen schleppt dich nur ab, wenn du tatsächlich an einem Ort wie einer Feuerwehrzufahrt stehst.
Bzw selbst da wird das eigentlich durch die Polizei angeordnet.

Ich würde ein Bild machen, wenn die Nachbarn wieder in der Feuerwehreinfahrt stehen, die Polizei rufen und diese abschleppen lassen.

lg

Gibt es einen Grund, warum die Familie nicht möchte, dass Du da parkst?

Vielleicht kann man es so klären?

Du kannst natürlich da parken wo es nicht verboten ist, aber unter meinem Schlafzimmerfenster ist ein ausgewiesener Parkplatz für Feriengäste. Die kommen oder gehen oft mitten in der Nacht.

Das macht Freude, wenn man dann jedesmal hellwach im Bett steht. Ich kann und will da nichts dagegen machen, ich meine nur.

Dein Ansprechpartner ist eigentlich das Ordnungsamt. Die sollen der Familie mal sagen, dass da Parken nicht verboten ist.

Das ist doch völlig egal was Kinder vom Balkon schreien. Keine Feuerwehrzufahrt ist keine Feuerwehrzufahrt. Und wenn Die Herrschaften eben jene Feuerwehrzufahrt zuparken, ruft man eben entsprechend einen Abschleppdienst. Und wenn Kinder vom Balkon eine Sachbeschädigung ankündigen ,dann teilt man diese Verhaltensauffälligkeiten eben Der Örtlichen Polizeibehörde und den Jugendämtern mit. Um sicher zu stellen, dass bei besagter Kindlicher Person auch eine adäquate Erziehung stattfindet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung