Darf man fluglotse werden , wenn man vorbestraft ist ?
Ist ja sonst diskriminierend weil man hat die Strafe als Häftling abgesessen
Was soll daran diskriminierend sein? Straffällig zu werden, ist ja nicht naturgegeben sondern war deine eigene Entscheidung. Genau wie z.B. der Schulabschluss oder die Ausbildung.
Nicht ganz es gibt Leute, die haben Sachen gemacht, wovon sie nicht wussten, dass es Straftaten sind
6 Antworten
Das Auswahlverfahren zur fordernden Ausbildung zum Fluglotsen ist eine Bestenauslese. Viele Bewerber kommen auf wenige Stellen. Hier werden hohe Anforderungen gestellt. Nicht nur an die geistigen Fähigkeiten und die psychische Resilienz, sondern auch an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. Es ist also auch eine Frage des Charakters. Darüber können mögliche Vorstrafen natürlich eine Auskunft geben, auch wenn man hier seine Schuld an der Gesellschaft bereits formal abgetragen hat. Ich würde mir hier keinerlei Hoffnungen machen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit als Fluglotse genommen zu werden?
Die deutsche Flugsicherung stellt jedes Jahr rund 140 Auszubildende ein auf der Basis von mehr als 7.500 Bewerbungen. Die Wahrscheinlichkeit, einen Ausbildungsplatz für diesen Beruf zu bekommen, ist demnach nicht allzu hoch.
Es kommt darauf an, warum man vorbestraft ist.
https://www.dfs.de/dfs_karriereportal_2016/de/Fluglotse%20werden/Anforderungsprofil/
Entscheidet allein der Arbeitgeber, wen er einstellt.
Einige Berufe erfordern nun mal ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis/ ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Das ist das Recht der entsprechenden Arbeitgeber.
Der Häftling hat seinen Handeln, welches zu einem Gefängnisaufenthalt führte, selber zu verantworten. Dazu gehören auch künftige berufliche Konsequenzen.
Fluglotse wird ein Ex - Häftling nicht.
Nein, das ist nicht diskriminierend, weil ich keinen Fluglotsen haben wollte, der wegen einem Drogendelikt (Beispiel) vorbestraft ist. Die Haftstrafe mag abgesessen, und damit die Tat vor dem Gesetz gesühnt sein, aber die Zuverlässigkeit für diesen Beruf hat derjenige nicht mehr.
In dem Falle steht das Luftverkehrsgesetz dagegen. Dagegen wird ein Arbeitgeber nicht verstoßen, selbst wenn er wollte.