Darf der mein Exfreund die selbstgedrehten Privaten Pornos mit mir nach der trennung behalten?

15 Antworten

Es sind ja beide drauf, demnach muss dies beiderseits entschieden werden.
Ob er sie noch hat oder nicht kannst du ja schwer nachvollziehen.
Selbst wenn er dir sagt das er Sie gelöscht hat.
Was wiederum nach einem Urteil des BGH nicht rechtens ist, ist die Veröffentlichung :)
Siehe hier: Veröffentlichung von Nacktfotos durch den EX-Partner (anwalt.de)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Dr. Love

Wenn Du es ihm untersagst, muss er sie löschen. Es geht um Dein Recht am eigenen Bild. Wie aber willst Du das kontrollieren?

Mindestens ein guter Freund hat diese Pornos mit Dir schon gesehen? Ist das schlimm für Dich? Und woher weißt Du das?

Auch das kannst Du ihm untersagen lassen. Also einerseits, dass er die Aufnahmen nicht behalten darf, also komplett von allen Datenträgern, aus Cloud-Speichern usw. löschen muss und andererseits, dass er sie bis dahin an niemanden weitergeben oder niemandem vorführen darf. Ein Rechtsanwalt kann ein entsprechendes Schreiben verfassen und von ihm eine entsprechende Erklärung verlangen. Gibt er diese nicht ab, wird er verklagt.

Aber das Problem bleibt: Du wirst nicht verhindern können, dass er sie doch noch irgendwo aufbewahrt und vielleicht etwas bearbeitet irgendwann später doch noch veröffentlicht. Das wirst Du dann womöglich auch nie bemerken, aber dennoch bleibt das Gefühl, was Ihr an sehr intimen gemeinsamen Momenten hattet, kann irgendwann dennoch öffentlich werden. Das tut mir leid für Dich, aber ist Dir hoffentlich eine Lehre für die Zukunft, dass Du nie mehr mit irgend jemandem "private" Pornos produzierst, wenn diese niemals andere zu Gesicht bekommen sollen.

Der Bundesgerichtshof hatte mal zugunsten einer Klägerin entschieden, die ihren Ex-Partner auf Löschung intimer Foto- und Videoaufnahmen verklagt hatte (BGH, Urteil vom 13.10.2015, Az.: VI ZR 271/14).

Der Beklagte war der Auffassung, er dürfe die Bilder für sich behalten – als Erinnerung an die Beziehung. Der BGH sieht das anders und kommt zu dem Ergebnis, dass intime Aufzeichnungen nach Beziehungsende gelöscht werden müssen, wenn der Abgebildete dies verlangt.

Quelle: https://www.lawst.de/intime-fotos-und-videos-muessen-nach-beziehungsende-geloescht-werden/#:~:text=Intime%20Fotos%20und%20Videos%20m%C3%BCssen%20nach%20Beziehungsende%20gel%C3%B6scht%20werden&text=Die%20Einwilligung%20in%20die%20Aufnahme,in%20einem%20aktuellen%20Urteil%20entschieden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber schon viele Erfahrungen gemacht in alle Richtungen

stört es dich wenn er sie hat? solange er sie nicht ins netz stellt sollte das kein problem sein, wenn ihr beide mit dem dreh einverstanden wart

Naja … dürfen und nicht dürfen ist das eine. Was anderes, wie du es kontrollieren willst, dass er es löscht. Solange er das nur für sich behält und nur zum „Privaten Gebrauch“ … wüsste ich nicht wie man da effektiv an ihn ran kommt. Finde es aber etwas weird sich so Sachen von der Ex auf zu heben …